Backblech aus Aluminium im Kontakt mit Lebensmitteln

Backblech aus Aluminium im Kontakt mit Lebensmitteln

In den letzten Jahren hat es in Medien viel über möglichen gesundheitlichen Risiken des Aluminiums gesprochen und viele widersprechende Tipps gegeben. Wir verstehen Ihr Bedenken, deshalb haben wir uns mit diesem Thema beschäftigt.

Produktion

Alle Backbleche unseres werden auf Europas modernster Anlage – einer vollautomatisierten Produktionslinie – hergestellt und unterliegen in jeder Produktionsphase einer strengen, computergesteuerten Qualitätskontrolle. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Qualität der Perforation, wodurch die Lebensdauer der Backbleche erhöht und die Backqualität von Brotprodukten verbessert wird.

Aluminium im Lebensmittelbereich

Aluminium befindet sich in reiner und gebundener Form bereits in vielen unverarbeiteten Lebensmittein und kann auch aus Verpackungen oder Kochgeschirr übergehen können. Gemäß EFSA trägt aber die Aluminiumaufnahme über Lebensmittelbedarfsgegenstände im Vergleich zur Aufnahme von Aluminium über Lebensmittel in der Regel nur zu einem geringen Anteil zur Gesamtexposition von Aluminium bei Verbrauchern bei.

Aluminium ist im pH-Bereich 5 bis 8 durch die Bildung schützender Oxidschichten chemisch beständig. Säuren und Laugen lösen die Oxidschicht auf, so dass das Metall durch Säuren und Basen angegriffen werden kann. So kommt es nachgewiesener Maßen zu einer erhöhten Freisetzung von Aluminiumionen, wenn unbeschichtetes Aluminium (Bedarfsgegenstände wie Folie, Kochtöpfe, Backbleche) mit salz- oder säurehaltigen Lebensmitteln in Berührung kommt.

In Bäckereien, Konditoreien, Restaurants, Hotels und andere Institutionen sind Koch- und Backgeschirr aus Aluminium sehr häufig verwendet.

Grundsätzlich sind alle Materialien zur Herstellung von Gegenständen, die bei der Verarbeitung, Lagerung und zum Transport von Nahrungs-, Genuss-und Körperpflegemitteln zum Einsatz kommen, dem geltenden deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB, u.a. §§ 30 und 31) unterworfen. Darüber hinaus gelten für alle im Lebensmittelkontakt eingesetzten Materialien die Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 und die Europäische Verordnung 2023/2006. Alle genannten Regelungen enthalten nur allgemeine Formulierungen ohne spezifische Material- bzw. Stoffanforderungen. Sinngemäß sind alle Materialien und Gegenstände so herzustellen, dass sie unter den vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden können bzw. auch die Zusammensetzung des Lebensmittels in unvertretbarer Form verändern.

Technisch ist der Einsatz von Aluminium-und Aluminiumlegierungen im Kontakt mit annähernd pH-neutralen Lebensmitteln (pH-Wert zwischen 5–8) in den europäischen Normen EN 601 (Aluminium-Gusswerkstoffe) und EN 602 (Aluminium-Knetlegierungen) geregelt. Beide Normen sind 1995 erstmalig erschienen und wurden 2004 aktualisiert herausgegeben.

In den Normen EN 601 und EN 602 sind Grenzwerte einzelner Legierungsbestandteile für den Einsatz des Materials im Lebensmittelbereich festgelegt. Um in der Praxis die Vorgaben der Norm zu erfüllen, dürfen ausschließlich genormte Al-Legierungen (Werkstoffe) gemäß DIN EN 573-3 für den Einsatz im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden. Wir verwenden für die Backblechherstellung Aluminium-Knetlegierungen EN AW-3004 (AlMn1Mg1), EN AW-5754 (AlMg3), EN AW-1050A (Al 99,5), EN AW-3003 (AlMn1Cu), die laut Norm EN 573-3 für den Lebensmittelbereich geeignet sind.

Wir sollten auch betonen, dass Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Backbleche sollten auch nicht aggressiv sein und im pH-neutralen Bereich liegen.

Wenn Sie trotzdem nicht sicher sind, ob Aluminium nicht schädlichen Mengen in den Lebensmitteln übergehen kann, könnten Sie die Silikonmatte oder Backpapier verwenden, um direkten Kontakt mit Lebensmitteln zu vermeiden.

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